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Deutsche Genehmigung hilft Fehmarn im Schutzgebiet

Das Fehmarnbelt-Projekt darf den Arbeitsbereich im Natura-2000-Gebiet von 648 auf 1.100 Meter erweitern. Das kann mehr Tempo bringen, wenn die Absenkung der Tunnelelemente den geschützten Teil des Belts erreicht.

Illustration aus der Präsentation für den Vergleichskreis des Bauwesens.
Veröffentlicht Geändert

Das Fehmarnbelt-Projekt hat eine wichtige Genehmigung aus Deutschland erhalten. Sie kann dem Bauherrn helfen, das Tempo zu halten, wenn die riesigen Tunnelelemente im geschützten Teil des Fehmarnbelts abgesenkt werden.

Die Behörden in Schleswig-Holstein haben einem Antrag von Femern A/S und dem deutschen Projektpartner DEGES zugestimmt, den Arbeitsbereich von 648 auf 1.100 Meter zu erweitern. Der Antrag wurde im Juni vergangenen Jahres eingereicht und Ende 2025 genehmigt.

Damit erhält Femern Link Contractors, FLC, mehr Platz für die Arbeiten auf deutscher Seite. Das Konsortium kann beim Absenken der Tunnelelemente mehrere Aufgaben gleichzeitig ausführen.

FLC ist der Hauptauftragnehmer für den Tunnelbau. Das Konsortium produziert die großen Betonelemente in Rødbyhavn und senkt sie anschließend im Fehmarnbelt ab.

Die Genehmigung beendet ein deutsches Anhörungsverfahren, das den Antrag hätte verzögern können. Weil die Änderung ein Natura-2000-Gebiet betrifft, mussten bis zu 146 Umweltorganisationen in Deutschland angehört werden, bevor die Behörden entscheiden konnten.

Mehr Platz im Schutzgebiet

Natura 2000 ist das europäische Netz geschützter Naturgebiete. In solchen Gebieten müssen die Behörden sicherstellen, dass Bauarbeiten die geschützten Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigen. Im Fehmarnbelt geht es unter anderem um die Meeresumwelt, Vögel und Schweinswale.

Genau deshalb spielt der Arbeitsbereich eine zentrale Rolle. Im Vertrag zwischen Femern A/S und dem Tunnelunternehmer war für das Absenken der Elemente ein Arbeitsbereich von 1.100 Metern vorgesehen. In der deutschen Genehmigung wurde dieser Bereich im Natura-2000-Gebiet jedoch auf 648 Meter begrenzt.

Damit hatte der Unternehmer weniger Platz, als im Vertrag vorausgesetzt war.

Das ist nicht nur eine technische Einzelheit. Beim Absenken eines Tunnelelements müssen Spezialschiffe, Begleitschiffe, Ausrüstung, Vorbereitung, Kontrolle und Nacharbeiten rund um das Element koordiniert werden. Je schmaler der Arbeitsbereich ist, desto weniger Platz bleibt für parallele Arbeitsabläufe.

Mit der neuen Genehmigung wird der Arbeitsbereich im Natura-2000-Gebiet auf die 1.100 Meter erweitert, die im Vertrag vorgesehen waren.

Tempo bleibt entscheidend

Der Fehmarnbelt-Tunnel besteht aus 89 Tunnelelementen. Sie müssen nacheinander auf den Meeresboden abgesenkt und miteinander verbunden werden. Jedes Element ist mehr als 200 Meter lang und wiegt über 70.000 Tonnen.

Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, die Elemente innerhalb von rund drei Jahren abzusenken. Für das Projekt ist deshalb entscheidend, dass FLC einen stabilen Arbeitsfluss erreicht, sobald die Absenkungen weiter in den Fehmarnbelt hineinrücken.

Hier kann die Erweiterung helfen. Ein Arbeitsbereich von 1.100 Metern bietet mehr Platz für Schiffe, Ausrüstung und parallele Arbeitsschritte als ein Bereich von 648 Metern. Das kann es FLC erleichtern, mehrere Teile der Absenkung gleichzeitig vorzubereiten und auszuführen, wenn die Arbeiten das Natura-2000-Gebiet erreichen.

Das Projekt steht seit Langem unter Druck. Die speziell gebauten Ivy-Schiffe, die für das Absenken der Elemente eingesetzt werden, wurden verspätet geliefert. Der Tunnelgraben war Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Femern A/S und FLC. Zugleich haben die deutschen Umweltauflagen die Arbeiten auf See komplexer gemacht.

Andere Auflagen bleiben bestehen

Die neue Genehmigung hebt die übrigen Umweltauflagen nicht auf.

Die Grenzwerte für Unterwasserlärm gelten weiter. Zu keinem Zeitpunkt dürfen mehr als 20 Prozent des Querschnitts im Fehmarnbelt einem Schalldruck von mehr als 144 Dezibel ausgesetzt sein. Von Juni bis September darf höchstens ein Prozent des Natura-2000-Gebiets den Wert von 140 Dezibel überschreiten.

Der Unterwasserlärm wird laufend mit dem Quonops-Modell überwacht. Das Modell berechnet, wie sich der Lärm im Gebiet ausbreitet. Werden die Grenzwerte überschritten, müssen die Arbeiten angepasst oder gestoppt werden.

Bei Puttgarden gilt außerdem eine besondere deutsche Auflage gegen Sedimenteintrag. Im Juni, Juli und August unterliegen die Bauarbeiten einer sogenannten No-Spill-Anforderung.

Das bedeutet, dass Material aus den Arbeiten nicht in die Meeresumwelt gelangen darf. Gerade in den Sommermonaten macht das die Bauarbeiten anspruchsvoller, obwohl das Wetter dann normalerweise bessere Bedingungen für Arbeiten auf See bietet.

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