FemernReport hat zuvor geschrieben, dass die deutsche Hinterlandanbindung auf der Bremse steht. Zuletzt hat der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des dänischen Parlaments Anfang Oktober sowohl Besorgnis als auch Irritation über das deutsche Zögern geäußert.
Brücke von 1963
Besonders die Verbindung über oder unter dem Fehmarnsund bereitet Probleme. Die alte Fehmarnsundbrücke stammt aus dem Jahr 1963. Die Brücke hat nur ein Gleis und kann die Belastung durch die vielen schweren Güterzüge, die durch den Fehmarnbelt-Tunnel erwartet werden, nicht bewältigen.
Die Deutsche Bahn wird daher einen neuen Absenktunnel unter dem Fehmarnsund bauen. Diese Arbeiten wurden jedoch noch nicht begonnen.
Wenn die Eisenbahnverbindung für Güterzüge über oder unter dem Fehmarnsund bis 2029 nicht fertiggestellt ist, muss der Güterverkehr weiterhin über Fünen und Jütland erfolgen. Damit würde eines der wesentlichen Argumente für das Fehmarnprojekt etwas an Boden verlieren.
Läuft nach Plan
Die Deutsche Bahn ist der Bauherr des deutschen Teils des Projekts. In einer E-Mail an FemernReport am Donnerstag schreibt die Infrastruktursprecherin der Deutschen Bahn jedoch, dass die Deutsche Bahn weiterhin nach dem ursprünglichen Plan vorgeht:
„Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Inbetriebnahme der Eisenbahnverbindung und des Fehmarnsundtunnels gleichzeitig mit der Fertigstellung des dänischen Fehmarnbelt-Tunnels erfolgt. Wir befinden uns in der Planungsphase. Die Genehmigungsunterlagen sollen Anfang 2025 beim Eisenbahnbund eingereicht werden. Der Baubeginn für den Fehmarnsundtunnel ist für 2026 geplant“, heißt es offiziell von den deutschen Staatsbahnen.
Langwieriger Prozess
Im Großen und Ganzen ist es eine Wiederholung der Botschaft vom Januar 2023, als FemernReport ebenfalls über die Probleme berichtete. Und es gibt Anlass zur gleichen Besorgnis. Der deutsche Genehmigungsprozess für große Projekte ist gründlich, bürokratisch und langwierig. Und es ist sehr schwierig, sich vorzustellen, dass er innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann, wenn der Prozess im nächsten Jahr beginnt.
Der griffige deutsche Begriff ist „Planfeststellungsverfahren“, der die behördliche Bearbeitung und Genehmigung großer Infrastrukturprojekte abdeckt. Beschwerden über Lärmbelästigungen, Naturschutz und Umweltauswirkungen können alle vor Gericht gebracht werden - viele mit aufschiebender Wirkung. Und da Deutschland ein Bundesstaat ist, können all diese Fälle im Prinzip von der Landes- bis zur Bundesebene geführt werden. Der letzte Rechtsstreit über die Fehmarnverbindung wurde erst im Dezember 2022 abgeschlossen.