dänemark ist möglicherweise auf dem weg zum sieg im fall um den fehmarnbelt.
jedenfalls stellt sich der generalanwalt des eu-gerichtshofs am donnerstag auf die seite dänemarks im fall der staatlichen beihilfe für die feste verbindung unter dem fehmarnbelt.
der fall ist entstanden, weil dänemark das unternehmen hinter der verbindung mit einer anzahl von kapitalzuführungen, staatlichen darlehen und staatlichen garantien unterstützt hat.
die eu-kommission entschied 2020, dass es sich um staatliche beihilfen handelt. die kommission stellte jedoch gleichzeitig fest, dass dies mit dem binnenmarkt vereinbar war.
dänemark hat klage erhoben, um die behauptung der staatlichen beihilfe aufzuheben.
das gericht wies den antrag zunächst 2024 ab. danach wurde er beim eu-gerichtshof angefochten.
im vorschlag zur entscheidung empfiehlt der generalanwalt des eu-gerichtshofs, dänemark zuzustimmen:
- auf grundlage der obigen überlegungen schlage ich vor, dass der gerichtshof der berufung stattgibt und die entscheidung der kommission (...) über die staatliche beihilfe dänemarks aufhebt, schreibt der generalanwalt.
der vorschlag zur entscheidung ist nicht endgültig, wird aber oft vom gerichtshof befolgt.
/ritzau/