FÜR ABONNENTEN

Femern-Bau im Streit um 77 Mio. €

Unstimmigkeiten über Corona-Verzögerungen werden nun vor internationalem Schiedsgericht behandelt - der Unternehmer erhielt teilweise Recht bei der Schlichtung.

Der Streit um das viele Geld dreht sich um Verzögerungen im Zusammenhang mit Corona. Illustration: Femern A/S
Veröffentlicht Geändert

Das Femern-Projekt befindet sich mitten in einem Schiedsverfahren zwischen dem Bauherrn Femern A/S und dem Bauunternehmerkonsortium Femern Link Contractors. Der Streit betrifft Verzögerungen und zusätzliche Kosten während der Corona-Pandemie, und der Bauunternehmer fordert 77 Millionen Euro, was etwa 570 Millionen Kronen entspricht.

Der Streit nimmt seinen Ausgang in der Corona-Epidemie, bei der Schließungen und Reisebeschränkungen die Arbeiten an dem riesigen Bauwerk einschränken. Der Bauunternehmer schätzt, dass dies erhebliche Verzögerungen und erhöhte Kosten verursacht, während Femern A/S bestreitet, dass der Vertrag ein Recht auf Entschädigung gewährt.

Der Fall wird daher zunächst an das gemeinsame Dispute Resolution Board - ein unabhängiges Gremium, das die Parteien zur Klärung von Konflikten während des Prozesses nutzen - verwiesen.

Bauunternehmer gewinnt erste Schlacht

Das DRB gibt seine Empfehlung am 29. März 2024 ab. Der Bauunternehmer erhält teilweise Recht und eine Entschädigung von 56 Millionen Euro (ca. 417 Mio. kr), aber die Entscheidung ist nicht bindend, und Femern A/S entscheidet, den Fall weiterzuführen.

Anfang 2025 wird der Fall offiziell der Internationalen Handelskammer, ICC, vorgelegt. Am 4. Februar 2025 findet ein erstes Treffen im Schiedsgericht statt, bei dem die Rahmenbedingungen des Falls festgelegt und ein Richter ernannt wird. Am 28. Mai 2025 reicht Femern A/S seine Klage ein, und der Fall ist derzeit in Bearbeitung.

Der Corona-Fall im Femern-Projekt

2020-2021: Die Corona-Pandemie trifft das Projekt, und der Unternehmer beginnt, Dokumentationen für Verzögerungen und Mehrkosten zu sammeln. 

29. März 2024: DRB gibt seine Empfehlung ab - der Unternehmer erhält teilweise Recht und wird mit 56 Mio. Euro entschädigt. 

4. Februar 2025: ICC hält ein erstes Treffen in der Sache ab und ernennt einen Richter. 

28. Mai 2025: Femern A/S reicht seine Klage beim ICC ein. 

Juli 2025: Das Schiedsverfahren ist im Gange, und die Parteien haben die ersten Dokumente ausgetauscht.

Laut Hans Viggo Godsk Pedersen, Professor für Privatrecht an der Süddänischen Universität, wird die erste Entscheidung kaum größere Bedeutung im kommenden Schiedsverfahren haben. 

- Die getroffene Entscheidung ist nicht bindend, und es ist offensichtlich, dass man damit nicht einverstanden sein kann. Deshalb muss sie erneut geprüft werden, sagt er. 

Er fügt hinzu, dass es kaum eine größere Rolle spielt, dass der Fall international beim ICC verhandelt wird. 

- Es ist natürlich, ein internationales Schiedsverfahren in einem Fall mit Parteien aus mehreren Ländern zu wählen, sagt er.

Der Fall beim ICC kommt in einer Zeit, in der mehrere Teile der Arbeiten am Femern-Projekt herausgefordert sind. Der Tunnelgraben ist weiterhin nicht genehmigt, und die speziell gebauten Schiffe Ivy 1 und Ivy 2 fehlen noch die endgültige Genehmigung. 

Weder Femern A/S noch Femern Link Contractors möchten sich zu dem Fall äußern.

Jetzt abonnieren und Zugang sichern

Schon Abonnent? Jetzt einloggen

Persönliches Abonnement

  • Premium-Zugang zu allen Inhalten auf FehmarnBusiness
  • Unbegrenzter Zugriff auf unser gesamtes Archiv
  • Newsletter mit den wichtigsten Branchennachrichten
  • Schnelle Updates bei relevanten Ereignissen
  • Website-Login – bleiben Sie auch unterwegs über Branchennews informiert
Abonnement kaufen

Testen Sie FehmarnBusiness 14 Tage kostenlos

  • Premium-Zugang zu allen Inhalten auf FehmarnBusiness
  • Unbegrenzter Zugriff auf unser gesamtes Archiv
  • Newsletter mit den wichtigsten Branchennachrichten
  • Schnelle Updates bei relevanten Ereignissen
  • Website-Login – bleiben Sie auch unterwegs über Branchennews informiert
Starten Sie Ihr Testabonnement