In einem Rechtsstreit über teilweise illegale staatliche Beihilfen für den Bau einer festen Verbindung zwischen Deutschland und Dänemark über den Fehmarnbelt hat das Östre Landsret am Mittwoch beschlossen, Fragen an den Europäischen Gerichtshof zu richten.
Die Fragen sollen eine genauere rechtliche Klärung bringen.
Es ist die Reederei Scandlines, die die Klage gegen den dänischen Staat und gegen Femern Bælt A/S erhoben hat.
Die Fähren der Reederei verkehren zwischen Dänemark und Deutschland und sind somit Konkurrenten der festen Verbindung.
Die Behauptung ist, dass der Staat 1,4 Milliarden Kronen an sogenannten Illegalitätszinsen erheben soll.
In dem Fall verlangt der Staat Freispruch wegen Verjährung, aber im Prozess ist es nun notwendig, sich an den Europäischen Gerichtshof zu wenden, wie aus dem Urteil vom Mittwoch hervorgeht.
Der Dreh- und Angelpunkt sind Darlehen in Höhe von 7,4 Milliarden Kronen, die im November und Dezember 2018 an Femern A/S gewährt wurden.
Später wurde von der Kommission im März 2020 festgestellt, dass es sich im Wesentlichen um legale staatliche Beihilfen für das Projekt handelte, die Bedingungen jedoch zu vorteilhaft waren.
Damit ist ein Teil der bereits gewährten staatlichen Beihilfen illegal.
Und hier ist es, dass Scandlines mit seiner Forderung gegen den Staat auf den Plan getreten ist. Der Fall wurde 2023 beim Kopenhagener Stadtgericht eingereicht und dann an das Östre Landsret verwiesen, weil er prinzipiell ist.
In der Frage der sogenannten Vorabentscheidung des EU-Gerichtshofs hat der Staat gemeint, dass das Timing falsch ist. Es ist zu früh, die Fragen zu stellen.
Aber die Landrichter folgen also der Forderung der Anwälte von Scandlines.
Eines der Fragen dreht sich darum, ob der dänische Staat verpflichtet ist, die 1,4 Milliarden Kronen einzutreiben.
Übrigens sind beim EU-Gerichtshof zwei weitere Fälle über die staatliche Unterstützung für den Bau der festen Verbindung anhängig.
Sowohl der Staat als auch Scandlines haben nämlich die Entscheidung der Kommission von 2020 angefochten. Diese Fälle sind noch nicht endgültig entschieden.
Im dänischen Gerichtsverfahren sind sowohl die deutsche als auch die dänische Ausgabe der Reederei aktiv geworden. Sowohl Scandlines Deutschland GmbH als auch Scandlines Danmark Aps.
Es wurde nicht nur eine Forderung über die Einziehung von 1.429.680.000 Kronen plus Prozesszinsen bei Femern Bælt A/S erhoben.
Die Reedereien fordern auch, dass der dänische Staat anerkennt, für jeden Verlust haftbar zu sein, den die Reedereien erleiden könnten, weil der Staat rechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt hat.
/ritzau/