Seit Neujahr hat die Verkehrsbehörde fast 30.000 Bußgelder an Lastwagen verhängt, die die neue kilometerbasierte Straßenbenutzungsgebühr nicht bezahlt haben. Diese wurde am 1. Januar eingeführt und der Großteil wurde an ausländische Fahrzeuge vergeben, wie eine Einsichtnahme zeigt, die FermernBusiness von der Verkehrsbehörde erhalten hat.
Zwischen dem 1. Januar und dem 12. Mai 2025 wurden genau 29.982 Bußgeldbescheide ausgestellt. Laut der Aufstellung wurden 19.982 der Bußgelder an ausländische Lastwagen vergeben.
Hier kommen die Lastwagen her
Polen: 5.736
Deutschland: 3.596
Niederlande: 2.438
Rumänien: 2.022
Bulgarien: 1.859
Schweden: 902
Lettland: 807
Tschechien: 642
Estland: 397
Norwegen: 337
Irland: 246
Belgien: 203
Litauen: 181
Frankreich: 146
Finnland: 128
Slowenien: 104
Slowakei: 99
Kroatien: 85
Italien: 37
Österreich: 15
Griechenland: 2
Insgesamt: 19.982 Bußgelder für ausländische Lastwagen
Quelle: Verkehrsbehörde, Einsichtnahme 22. Mai 2025
Die Gebühr, die für schwere Fahrzeuge über 12 Tonnen gilt, wurde als Teil der grünen Umstellung eingeführt und wird basierend auf der Anzahl der gefahrenen Kilometer, der Straßentyp und der Umweltklasse des Fahrzeugs erhoben. Die Zahlung erfolgt entweder über eine Box im Fahrerhaus oder durch den Kauf eines digitalen Tickets. Wenn das System keine Zahlung registriert, wird automatisch ein Bußgeld ausgelöst. Der Betrag beträgt heute 4.500 Kronen pro Verstoß.
Die Aufstellung zeigt, dass die Nationalitäten, die am häufigsten Bußgelder erhalten, polnische, deutsche, niederländische, rumänische und bulgarische Fahrzeuge sind. Insgesamt wurden Bußgelder für Lastwagen aus 23 verschiedenen Ländern registriert.
Fast 12.000 Einsprüche
Gleichzeitig zeigen die Zahlen, dass die Verkehrsbehörde 11.935 Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide erhalten hat. 5.458 betreffen dänische Fuhrunternehmer, während 6.477 ausländische betreffen. Das entspricht Einsprüchen in fast jedem dritten Fall.
Die Regelung wurde von Anfang an dafür kritisiert, dass sie technisch schwer zu handhaben sei - insbesondere in den Fällen, in denen die Zahlung über Box oder App nicht korrekt funktioniert. Mehrere Branchenorganisationen haben zuvor darauf hingewiesen, dass die Gesetzgebung nicht zwischen fehlender Zahlung in böser Absicht und Fehlern unterscheidet, die auf Missverständnisse oder technische Probleme zurückzuführen sind.
Früher im Mai schickte Verkehrsminister Thomas Danielsen einen Vorschlag in die Anhörung, der die Möglichkeit geben soll, ausländischen Lastwagen die Passage über die Storebælt-Brücke zu verweigern, wenn sie unbezahlte verhängte Bußgelder haben. Laut Ministerium könnte dies ab dem 1. Juli durchgesetzt werden. Fahrer müssten in diesem Fall die Zahlung bei Ankunft dokumentieren - zum Beispiel über Sofortüberweisung. Die Maßnahme ist laut Minister eine Möglichkeit, sicherzustellen, dass die Regeln für alle gleich gelten.