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Sechs Hindernisse für die Absenkung des Tunnels

Behördendokumente zu Umweltanforderungen, Lärmgrenzen und Arbeitsverfahren zeigen, warum die Absenkung des Fehmarn-Tunnels besonders anfällig für Verzögerungen ist.

Eine Herausforderung nach der anderen stellt den Zeitplan für den Fehmarnbelt auf die Probe.
Veröffentlicht Geändert

Es klingt einfach: Senken Sie 89 Betonelemente auf den Meeresboden ab und verbinden Sie sie zu einem 18 Kilometer langen Tunnel zwischen Lolland und der deutschen Insel Fehmarn. In Wirklichkeit ist es eine der komplexesten maritimen Operationen der Welt - und ein Prozess, bei dem selbst kleine Abweichungen das gesamte Projekt verzögern können.

Der Fehmarn-Tunnel wird der längste Absenktunnel der Welt für Autos und Züge. Wenn er fertiggestellt ist, werden Züge in weniger als drei Stunden zwischen Kopenhagen und Hamburg fahren können, und Autofahrer werden die Überquerung des Gürtels in etwa zehn Minuten bewältigen. Doch hinter der Vision verbergen sich eine Reihe von Herausforderungen, die nur in den internen technischen und umweltbezogenen Dokumenten sichtbar werden, die die Behörden zur Steuerung der Arbeiten verwenden.

FemernBusiness hat durch Akteneinsicht Zugang zu mehr als 700 Seiten von deutschen Behörden erhalten. Es handelt sich um Umweltbewertungen, Lärmberechnungen, Logistikpläne, technische Zeichnungen und detaillierte Verfahren für die Arbeiten auf See. Zusammen geben sie einen seltenen Einblick in die vielen Rahmenbedingungen und Einschränkungen, die die Absenkung der riesigen Tunnelelemente steuern.

Sie zeigen unter anderem, dass die Arbeiten zwischen zwei großen Einschränkungen gefangen sind: dem Sommer, in dem die Umweltanforderungen verschärft werden, und dem Winter, in dem das Wetter die Operationen stoppt. Zwischen diesen beiden Perioden gibt es nur wenige Monate mit sowohl ruhigem Wetter als auch freieren Arbeitsbedingungen - und selbst dann kann die Arbeit von Tag zu Tag gestoppt werden.

Lärmschutzanforderungen in Natura 2000

Die deutschen behördlichen Auflagen legen zwei zentrale Grenzen für Unterwasserlärm fest. Höchstens 20 Prozent des Querschnitts des Fehmarnbelts dürfen zu irgendeinem Zeitpunkt Lärm über 144 dB ausgesetzt sein. In den Sommermonaten von Juni bis September darf höchstens ein Prozent des Natura 2000-Gebiets Lärm über 140 dB ausgesetzt sein. Die Grenzen werden mit dem Quonops-Modell überwacht, das viertelstündlich die Lärmausbreitung im gesamten Beltmeer berechnet. Wenn die Werte überschritten werden, müssen die Arbeiten geändert oder gestoppt werden. Das bedeutet, dass selbst in Zeiten mit perfektem Wetter das Absenken pausiert werden kann.

Lärm unter Wasser ist nicht dasselbe wie in der Luft. Die Skala ist die gleiche, aber der Referenzpunkt ist anders: In der Luft wird im Verhältnis zu 20 µPa gemessen, während es unter Wasser 1 µPa ist. Daher erscheinen die Zahlen höher, und gleichzeitig breitet sich Schall im Wasser viel weiter aus als in der Luft. Zum Vergleich: Schweinswale selbst geben Klicklaute von bis zu 205 dB re 1 µPa ab. Das zeigt, wie starke Schalldrucke natürlich in der Meeresumwelt vorkommen - aber auch, warum die Grenzen deutlich niedriger gesetzt sind als die eigenen Signale der Schweinswale. Die Anforderungen zielen nicht darauf ab, einzelne starke Klicks zu vermeiden, sondern eine langfristige und umfassende Lärmbelastung bedrohter Arten zu verhindern.

Brutzeit und Artenschutz 

Neben den Lärmgrenzen spielt der Artenschutz eine zentrale Rolle. Die deutsche Planfeststellung, die die Anforderungen an den Bau beschreibt, verpflichtet den Bauherrn sicherzustellen, dass der Fehmarnbelt weiterhin als Brutgebiet, Aufzuchtgebiet und Migrationskorridor für Schweinswale fungiert. Das bedeutet, dass Bauaktivitäten an die empfindlichen Perioden der Tiere angepasst werden müssen. In der Brutzeit der Vögel, typischerweise von Mai bis Juli, dürfen in bestimmten Zonen keine lauten Arbeiten stattfinden. Gleichzeitig müssen die Bauunternehmer schonendere Methoden anwenden, wenn besonders empfindliche Arten anwesend sind. Diese saisonalen Schließungen schränken das Arbeitsjahr ein und machen die Planung komplizierter.

Geschützte Meeressäugetiere 

Die festgelegten Lärmgrenzen wurden genau zum Schutz von Meeressäugetieren wie Schweinswalen eingeführt, die unter die EU-Habitatrichtlinie fallen. Die Dokumente machen deutlich, dass die Funktion des Schweinswals als Brut- und Aufzuchtart im Fehmarnbelt ein Hauptgrund für die Einschränkungen ist. Daher sind im Arbeitsprozess operative Stoppmechanismen eingebaut. Wenn Messungen oder Modellberechnungen zeigen, dass die Grenzen überschritten sind, muss das Absenken sofort gestoppt werden. Dasselbe gilt, wenn Meeressäugetiere in der Nähe des Arbeitsbereichs beobachtet werden. Selbst kurze Beobachtungen können daher die Arbeit unterbrechen und den Zeitplan verschieben.

Wind und hoher Seegang 

Neben den Umweltanforderungen kommt das Wetter als völlig unvorhersehbarer Faktor hinzu. Femern A/S beschreibt selbst das Absenken als die komplexeste und wetterempfindlichste Arbeit im gesamten Bauprozess. Um eine Absenkung durchzuführen, sind mehrere aufeinanderfolgende Tage mit ruhigem Wetter erforderlich, da der gesamte Prozess das Schleppen, die präzise Platzierung, das Absenken und die Verbindung unter Wasser umfasst. Starker Wind und hoher Seegang können die Arbeit mitten in einer Operation stoppen, und Blasenschleier, die zur Lärmminderung eingesetzt werden, funktionieren bei schlechtem Wetter schlechter. 

„No Spill“ 

Eine weitere Anforderung, die durch die Genehmigung der deutschen Behörden eingeführt wurde, ist das sogenannte „No Spill“-Prinzip. In den Sommermonaten Juni, Juli und August muss sämtliches Material aus der Meeresarbeit vollständig gesammelt werden, damit nichts in die Meeresumwelt gelangt. Das bedeutet, dass das Absenken gerade in der Hochsaison, in der das Wetter sonst die besten Möglichkeiten für Arbeiten auf See bietet, technisch anspruchsvoller und zeitaufwändiger wird. Damit verschwindet ein Teil der Flexibilität, die man normalerweise in den Sommermonaten hätte.

Der kleinere Arbeitsbereich 

Der Arbeitskorridor in der Natura 2000-Zone wurde erheblich eingeschränkt. Der Bauvertrag setzte voraus, dass die Arbeiten auf einer Breite von 1.100 Metern durchgeführt werden könnten, aber in der behördlichen Genehmigung wurde die Breite auf 648 Meter reduziert. Der schmalere Korridor bedeutet weniger Manövrierraum für die großen Schiffe, engere Logistik und weniger Platz für gleichzeitige Operationen. Das Ergebnis ist, dass das Tempo weiter verlangsamt wird, da viel präziser geplant werden muss und weniger Aktivitäten parallel stattfinden können.

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